Kosten
Generell erstatten alle gesetzl. Kassen Psychotherapie im Rahmen der Psychotherapierichtlinie.
Alle Kosten für die besonderen Leistungen der Versorgungsverträge der AOK-BaWue, der BKK-Bosch, den 45 BKK`der VAG, der Daimler BKK werden von diesen Kassen übernommen. Für Versicherte der AOK und BKK-Bosch ist die Teilnahme am Hausarzt Programm Vorraussetzung, damit wir diese besonderen Leistungen anbieten können.
Die Kosten für einige Leistungen, wie z.B. Beratung oder Paartherapie, werden nicht von den Kassen erstattet. Diese werden privat abgerechnet.
Freiwillige Kassenmitglieder können sich für die Privatbehandlung anmelden. Die Kassen erstatten derzeit ca. 75% der Privatabrechnung.
Im Regelfall übernehmen Privatversicherungen die Kosten. Bei manchen Versicherungsverträgen können Eigenanteile vorgesehen sein.
Wir berechnen GOP 3,5 fach. Da der Kassensatz deutlich höher ist, als die übliche GOÄ 2,3 f in der ärztlichen Behandlung, ist dieser Vorraussetzung für eine Anmeldung als Privatpatient.